PEGA – Verfahren für Biogasanlagen
Durch die Novellierung der DüV unterliegen Biogasanlagen der Pflicht, Lagerraum für Gärreste für mindestens 6 Monate zu errichten. Betreiber ohne eigene Ausbringflächen müssen ab dem 01.01.2020 eine Lagerkapazität von 9 Monaten vorweisen. Je nach Größe der Biogasanlagen können erhebliche Volumina entstehen. Folgende Punkte spielen dabei eine Rolle:
- Bau mehrerer zusätzlicher Gärrestlager, um die verlangten 9 Monate Lagerkapazität abzudecken
- Bei Überschreitung von Endlagerkapazität von > 10 t Biogas muss eine Genehmigung nach §12 BImSchV erfolgen
- Berücksichtigung des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beim Bau der Endlager – Leckageerkennung, Umwallung – bei Einsatz von Bioabfällen doppelwandige Ausführung
- Vergrößerung des Fuhrpark für auszubringende Gärreste, da die Ausbringung in den verbleibenden 3 Monaten im Frühjahr bewerkstelligt werden muss (weitere Fahrstrecken durch höheren Flächenbedarf)
- Stellung einer Sicherheitsleistung für die gesamte Gärrestmenge im Falle der Insolvenz des Betreibers der Biogasanlage
Die Lösung: Einsatz des PEGA - Verfahrens
Die Behandlung der Flüssigphase von vorher separierten Gärresten verhindert die Verschleppung von Störstoffen in die PEGA – Biologie. Je nach Eigenschaft der abgetrennten Feststoffe kann dieser entweder zur bodenbezogenen Düngung (stark abgereichert mit NH4-N, da sich das Ammonium fast vollständig in der Flüssigphase befindet) oder aber zur thermischen Entsorgung kommen. Bei Speiseresten bietet sich das an, um z.B. keine Mikroplastik aus Verpackungsmaterial auf die Felder zu entsorgen.
Die PEGA – Biologie wandelt in einem kontrollierten aeroben Milieu den gelösten Ammoniumstickstoff in elementaren Stickstoff und Wasser um. Weiteres Ziel der biologischen Behandlung ist die möglichst hohe Überführung von Kohlenstoff und Phosphor in den sich neu bildenden Belebtschlamm. Damit sinkt der Gehalt an belastenden Inhaltsstoffen der Wasserphase. Das abgetrennte "Klarwasser" hat damit gemäß den analysierten Inhaltsstoffen in etwa den Charakter eines häuslichen Abwassers.
Die im Prozess abgetrennte Schlammphase soll nach statischer Eindickung und Filtration möglichst vollständig in den anaeroben Bereich der Fermenter zurückgeleitet werden. Durch den Um- und Aufbau im Schlamm kann aus dem Kohlenstoff angereicherten Schlamm erneut Biogas erzeugt werden – wie sich nach zahlreichen Messungen gezeigt hat mit höheren CH4 -Gehalten als bei der herkömmlichen Vergärung.
Vorteile des PEGA – Verfahrens für den Betreiber:
- Kompletter Ausstieg aus der bodenbezogenen Verwertung bzw. starke Reduzierung der Gärrestmenge – der Bau von Gärrestlagerkapazitäten für 180 Tage oder sogar 270 Tage entfällt komplett
- Steigerung der Rohgasausbeute mit Anreicherung der Methangehalte. Dadurch lässt sich der wirtschaftliche Ertrag steigern (bei NaWaRo – Anlagen kann man durch geringen Substrateinkauf die gleiche Menge an Biogas erzeugen – wirtschaftlicher Vorteil)
- Das Verfahren erzeugt keine Düngerprodukte, die angeboten und vermarktet werden müssen. Die Vermarktung solcher Produkte entfällt – es entsteht keine Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage
- Es ist sichergestellt, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch das PEGA – Verfahren entstehen. Durch den weitestgehenden Ausstieg aus der bodenbezogenen Verwertung sinkt die Umweltbeeinflussung durch Wegfall der Gärresttransporte (CO2- und NOx – Reduktion)
- Die PEGA – Anlage erfüllt den § 6 Nr. 1 BImSchG i.V. mit § 5 Abs. 1 BImSchG als "Energie sparsame und effiziente Anlage"
Weitere Auskünfte zum PEGA – Verfahren erteilen:
Dr. Thomas Paust Alfred Albert
033 986 – 50 22 90 06024 – 6392-0
0173 – 95 18 532 0176 – 10 63 92 01
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